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Arbeitszeugnis Anwalt: Warum Sie Ihr Arbeitszeugnis rechtlich prüfen lassen sollten!


Bei Zweifeln hinsichtlich der Bewertung eines Arbeitszeugnisses sollten sich Arbeitnehmer von einem Anwalt beraten lassen. Da Arbeitszeugnisse in einer eigenen Fachsprache verfasst sind und es auf jede Formulierung oder das Weglassen und Hinzufügen von Passagen ankommen kann, ist eine fachliche Prüfung eines Zeugnisses meist notwendig.

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Da das Arbeitszeugnis darüber entscheiden kann, ob man eine neue Arbeitsstelle bekommt oder nicht, sollte man bei Zweifeln lieber eine Prüfung veranlassen, um Nachteile zu vermeiden.

Da das Arbeitszeugnis für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers förderlich sein muss, kann sich aus einem nicht förderlichen Arbeitszeugnis ein Berichtigungs- oder Korrekturanspruch ergeben, der auch gerichtlich einklagbar ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Knut Seidel beantwortet in diesem Beitrag die Frage, warum es für Arbeitnehmer sinnvoll sein kann, ein Zeugnis oder Zeugnisentwurf rechtlich prüfen zu lassen, und informiert über die häufigsten nachteiligen Formulierungen und Bewertungen in qualifizierten Arbeitszeugnissen, die jeder Arbeitnehmer kennen sollte.

Habe ich ein Recht auf ein Zeugnis?

Nach dem Ende der Beschäftigung haben Arbeitnehmer das Recht, von ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 109 GewO und § 630 BGB. Dabei unterscheidet § 109 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GewO zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis.

Die Grundform des Arbeitszeugnisses, das einfache Zeugnis, enthält völlig wertfrei nur die Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit ohne eine Bewertung der Tätigkeit. Das einfache Zeugnis ist im Grunde nur eine Art Arbeitsbescheinigung, die sich z.B. für kurzfristige Tätigkeiten empfiehlt oder wenn in der Probezeit gekündigt worden ist.

Qualifiziertes Zeugnis ist heute Standardform des Arbeitszeugnisses

Als Arbeitnehmer kann man auch ein qualifiziertes Zeugnis fordern. Dieses qualifizierte Zeugnis gehört heute zum Standard und gibt einem potentiell neuen Arbeitgeber Auskunft über die Qualifikation, das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers in seiner beruflichen Tätigkeit.

Das qualifizierte Zeugnis enthält eine Bewertung der einzelnen Leistungen und der Gesamtleistung des Arbeitnehmers, sowie, wenn Führungsverantwortung bestand, auch wie gut der Arbeitnehmer seine Führungsverhalten wahrgenommen hat

Das qualifizierte Zeugnis enthält u.a. Bewertungen zu der Arbeitsbereitschaft, der Arbeitsweise, dem Arbeitserfolg, der Zuverlässigkeit, dem Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und ggf. Kunden sowie den Fachkenntnissen des Arbeitnehmers.

Was muss bei einem Arbeitszeugnis beachtet werden?

Bei Arbeitszeugnissen hat sich eine eigene Sprache entwickelt, die oft mit bestimmten Formulierungen arbeitet. Diese Fachsprache ist häufig von einer entsprechenden Kenntnis der Formulierungen geprägt, ohne die eine Laie, der nicht tagtäglich mit der Formulierung von Arbeitszeugnissen betraut ist, kaum nachprüfen kann, ob ein Zeugnis gut oder schlecht ist oder welcher Note eine entsprechende Formulierung entspricht.

Ein qualifiziertes Zeugnis hat den Grundsätzen der Klarheit, Vollständigkeit, Wahrheit und des Wohlwollens zu entsprechen. Das bedeutet, in einem Zeugnis darf nicht gelogen werden und das Zeugnis muss alles das enthalten, was für die Bewertung und das Bild des Arbeitnehmers wichtig ist. 

Fällt in einem Arbeitsverhältnis etwas „Negatives“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, darf dies allerdings nicht einfließen, da das Zeugnis immer dem Grundsatz des Wohlwollens entsprechen und dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen muss.

Deshalb enthält ein qualifiziertes Zeugnis auch meist nicht den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn es z.B. zu einer personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigung gekommen ist.

Noten und Bewertungsgrundlagen

Das Arbeitszeugnis ist allerdings kein Schulzeugnis, das nach Noten die einzelnen Bewertungsbereiche benotet. Es haben sich allerdings auch hier Formulierungen herausgebildet, die dennoch einzelnen Schulnoten zugeordnet werden können.

Auch dabei ist die Kenntnis dieser Formulierung wichtig, um nachvollziehen zu können, wie gut oder schlecht der Arbeitgeber tatsächlich bewertet hat. Gibt der Arbeitgeber z.B. als Gesamtbewertung an, dass die Leistung des Arbeitnehmers "zur vollen Zufriedenheit" war, könnte man auf den ersten Blick ohne geübtes Auge denken, dass man nicht besser sein kann als bis zur vollen Zufriedenheit des Arbeitgebers.

Diese Bewertung entspricht aber tatsächlich nur der Schulnote 3. Die Schulnote 1 erhält man z.B. erst mit einer Formulierung wie "stets zur vollsten Zufriedenheit", die Note 2 bei der Formulierung "stets zur vollen Zufriedenheit". Das Wörtchen "stets" verhilft hier zu einer guten bis sehr guten Note, die Steigerung von "zur vollen" hin zu der Formulierung "zur vollsten" macht erst die Note 1 aus.

Schlussformel rundet Arbeitszeugnis ab

Am Ende eines qualifizierten Zeugnisses kann eine Schlussformel stehen. In dieser kann der Arbeitgeber seinen Dank für die Leistung, das Bedauern für das Ausscheiden und Glück für die Zukunft ausdrücken. Ein ansonsten gutes bis sehr gutes Zeugnis erhält eine gewisse Aufwertung, wenn eine solche Schlussformel enthalten ist.

Fehlen auch nur Teile davon, kann das für den potentiell neuen Arbeitgeber bedeuten, dass der alte Arbeitgeber z.B. nicht für die bisherige Leistung sich bedankt, weil diese vielleicht nicht so gut war, wie im Zeugnis bewertet. Allerdings hat man trotz einer gewissen Relevanz der Schlussformel als Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf.

Zwar wird auch die Schlussformel meist nur relativ formularmäßig verwendet, jedoch drückt diese Formel durchaus Emotionen und Empfindungen des Arbeitgebers bzw. Zeugnisverfassers aus. Hat er diese nicht, kann er auch nicht dazu verpflichtet werden, diese auszudrücken.

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Was darf der Arbeitgeber nicht ins Zeugnis schreiben?

Nicht alles, was in einem Arbeitsverhältnis und darüber hinaus passiert, kommt auch in das qualifizierte Zeugnis. Aus Schulzeugnissen kennt man, dass auch ehrenamtliche Tätigkeiten wie Klassensprecher oder dergleichen als positive Bemerkungen aufgeführt werden. Als Betriebsrat setzt man sich prinzipiell genauso für andere Arbeitnehmer ein, wie als Klassensprecher. In einem Zeugnis darf der Arbeitgeber dies jedoch nicht aufführen.

Alles, was außerhalb des Arbeitsverhältnisses passiert, hat ebenfalls im Zeugnis nichts zu suchen. Dazu gehören z.B. Parteimitgliedschaften, Religionszugehörigkeit, sexuelle Neigungen oder sonstiges außerdienstliches Verhalten. Dies sind schließlich private Dinge, die mit der Leistung und dem Beruf nichts zu tun haben.

Da das qualifizierte Zeugnis vor allem wohlwollend und berufsfördernd sein soll, gehören auch Abmahnungen nicht in das Zeugnis. Ähnlich verhält es sich mit Krankentagen, einer Schwerbehinderung, Mutterschaftszeiten oder der Inanspruchnahme von Elternzeit.

War der Arbeitnehmer jedoch die meiste Zeit seiner Beschäftigungszeit in Elternzeit und nicht im Betrieb, darf der Arbeitgeber dies ausnahmsweise erwähnen. Diese Ausnahme gilt, wenn die Elternzeit prägend für die Tätigkeit war – beispielsweise wenn der Arbeitnehmer 3 Jahre im Betrieb gearbeitet hat und zwei Jahre davon in Elternzeit war.

Wie erkenne ich, ob mein Arbeitszeugnis gut oder schlecht ist?

Durch die Zeugnissprache können Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitszeugnisse häufig überhaupt nicht erkennen, ob ein ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis gut oder schlecht ist und berufsfördernd. Auch positiv klingende Passagen können durch z.B. bestimmte Formulierungen, die danach folgen, das Gegenteil von der Bewertung meinen, ohne dass dies offensichtlich erkennbar wäre.

Ein an sich gut bewertetes Zeugnis kann durch z.B. das Weglassen einer Schlussformel zumindest den Anschein erwecken, dass die gute Note doch nicht gerechtfertigt ist. Letztlich kann die Bewertung, ob ein qualifiziertes Zeugnis wirklich positiv und berufsfördernd ist, nur einem Profi überlassen werden.

Man sollte daher im Zweifel ein Arbeitszeugnis, bei dem man Zweifel hat, durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Dieser kann einschätzen, ob das Zeugnis positiv, klar, verständlich, wohlwollend und förderlich ist, oder nicht. Bei berechtigten Zweifeln kann der Fachanwalt an den Arbeitgeber herantreten und eine Änderung des Zeugnisses einfordern.

Kann man ein gutes Zeugnis einklagen?

Fällt das qualifizierte Arbeitszeugnis nicht so aus, wie erhofft, kann man den Arbeitgeber um eine Änderung oder Korrektur bitten. Verweigert er dies oder kann man keine Einigung über die Bewertung im Zeugnis erzielen, bleibt nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.

Als Ausgangspunkt einer Bewertung in einem qualifizierten Arbeitszeugnis gilt immer die Bewertung, die einer Schulnote 3 entspricht. Jede bessere Bewertung muss der Arbeitnehmer in einem Prozess beweisen. Will der Arbeitgeber eine schlechtere Bewertung durchsetzen, benötigt er Beweise für diese Bewertung.

Was kann man tun, wenn man mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden ist?

Möchte man die Beschreibung der Tätigkeit ändern lassen oder ist man mit der Beurteilung der Arbeitsleistung nicht zufrieden, kann man von seinem Arbeitgeber die Berichtigung fordern. Sperrt sich der Arbeitgeber jedoch und ändert das Arbeitszeugnis nicht, kann man sich mit einem Zeugnisberichtigungsanspruch an das Arbeitsgericht wenden und eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. 

Aufgrund der Komplexität der Zeugnissprache und der Formulierungen sollten Arbeitnehmer sich hierbei immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen.

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Bildquellennachweis: © PantherMedia / Antonio Guillen Fernandez

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