RECHTSTHEMEN VON ARBEITSRECHT BIS ZIVILPROZESS
Vorhängeschloss auf einer Laptoptastatur - bildlich für Datenschutz

Datenschutzrecht

Datenschutz und das Datenschutzrecht sind in Unternehmen nicht erst seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 wichtige Themen. Seit diesem Zeitpunkt sind diese Themen jedoch deutlich mehr in den Fokus gerückt und werden auch außerhalb des Unternehmens deutlich stärker wahrgenommen – ob auf Kundenseite oder unter Vertragspartnern.

Umso wichtiger ist der korrekte Umgang mit Daten im Unternehmen: in Bezug auf rechtskonformes Datenmanagement (DSGVO, BDSG etc.), im Rahmen der (digitalen) Unternehmenskommunikation und im eCommerce, aber z.B. auch bei der Nutzung von Cloud-Diensten etc.

Datenschutz­konzepte

Effektiver Datenschutz im Unternehmen basiert auf Datenschutzkonzepten, die konkreten Anforderungen im Hinblick auf Größe und Geschäftsfeld des Unternehmens gerecht werden: Anforderungen eines international agierenden Tech-Start-ups an Datenschutz sind schlichtweg andere als die eines mittelständischen, produzierenden Unternehmens oder eines Dienstleistungsgewerbes.

Bei der Erstellung und Implementierung von Datenschutzkonzepten gilt es dann, sinnvoll vernetzt für alle Bereiche innerhalb des Unternehmens zu agieren. Dabei kommt es wesentlich darauf an, nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern Daten(schutz)prozesse auch optimal zu gestalten.

Damit Datenschutz in Ihrem Unternehmen effektiv funktioniert, unterstützen wir Sie u.a. mit

  • Ermittlung von datenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen im Unternehmen
  • Überprüfung von bestehenden Datenschutzkonzepten
  • Anpassungen / Aktualisierung von Datenschutzkonzepten

Konkret unterstützen wir Sie dabei zu folgenden Themen:

  • Klärung von konkreten Informations-, Dokumentations- und Handlungspflichten
  • Entwicklung und Implementierung verhältnismäßiger technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Gestaltung Auslagerung datenschutzrelevanter Prozesse an externe Dienstleister (Lohnabrechnung, Kommunikationsagenturen, Cloud-Services etc.)
  • Analyse, Konzeption und Verhandlung von Rahmen- und Einzelverträgen
  • Erstellung Auftragsverarbeitungsverträge, Verfahrensverzeichnisse etc.
  • Erstellung von internen Datenschutzvorgaben (Datenschutz Compliance)
  • Arbeitnehmerdatenschutz, arbeitsvertragliche Gestaltung („Bring Your Own Device“ etc.)
  • Rechtsfolgen bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben
  • Vorgehen im Falle auftretender Datenschutzpannen
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen, behördlichen Prüfungen, Bußgeldverfahren etc.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Implementierung eines maßgeschneiderten Datenschutzkonzeptes? 

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Datenschutz in der Unternehmens­kommunikation

Auch im Hinblick auf den Außenauftritt eines Unternehmens – ob Start-up, KMU oder Konzern – und in der Unternehmenskommunikation ergeben sich etliche Datenschutz-Themen. Dabei geht es z.B. um die datenschutzkonforme Gestaltung und Nutzung von Unternehmenswebsites, von Social-Media-Präsenzen oder die Nutzung von Messenger-Diensten in der Kundenkommunikation. Aber auch E-Mail- bzw. Telefon-Marketing muss etliche Anforderungen an den Datenschutz erfüllen, um Datenschutzverstöße und damit verbundene Bußgelder oder z.B. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen inkl. Schadensersatzforderungen effektiv vermeiden zu können.

Wir überprüfen Ihre Unternehmenskommunikation im Hinblick auf Datenschutzaspekte. Bei Bedarf kümmern wir uns außerdem darum, Präsenzen und Kommunikations-Prozesse datenschutzkonform zu gestalten, z.B. mit Beratung zur Nutzung von Social Plugins, Google Analytics oder Google Adsense, mit der Erstellung von Datenschutzerklärungen für Online-Präsenzen und deren korrekter Einbindung etc.

Sie benötigen Hilfe bei der datenschutzkonformen Aufstellung Ihrer Unternehmenskommunikation – online wie offline?

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Externe Datenschutz­beauftragte

Unternehmen können einen internen Datenschutzbeauftragten benennen, falls ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen zu benennen ist. Er ist Ansprechpartner für Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einerseits. Er ist zudem u.a. dafür zuständig, die Einhaltung gesetzlicher Datenschutzvorschriften und Richtlinien zu überwachen. Er ist u.a. für die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern im Hinblick auf das Thema Datenschutz zuständig und ist nicht zuletzt Ansprechpartner für die zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Aufgaben eines DSB sind also umfangreich und zugleich komplex. Insofern ist es oftmals ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu benennen, der mit allen Themen und Aufgaben theoretisch und in der praktischen Anwendung vertraut ist.

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Datenschutzrecht stehen Ihnen deshalb als externe Datenschutzbeauftragte zur Verfügung, um Ihnen im Unternehmen auch an dieser Stelle größtmögliche rechtliche Sicherheit zu bieten.

Sie sind auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten?

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Inhouse-Schulungen zum Datenschutz

Nicht zuletzt unterstützen wir Sie im Unternehmen auch mit (internen) Schulungen zum Thema Datenschutz. Themen unserer Schulungen sind u.a.:

  • Erste Hilfe für Unternehmen – Einführung in das Datenschutzrecht
  • Datenschutz aktuell – Datenschutzrisiken erkennen und vermeiden
  • Datenschutz in Betriebsvereinbarungen

Sollten Sie eine Schulung benötigen, deren Thema hier nicht aufgelistet ist, sprechen Sie uns dennoch gerne an. Wir erstellen gerne bei Bedarf Schulungskonzepte für Ihr Unternehmen.

Sie planen eine Inhouse-Schulung bestimmter Mitarbeiter zum Datenschutz – allgemein oder sehr spezifisch? 

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