Gewerblicher Rechtsschutz
Der Gewerbliche Rechtsschutz befasst sich mit dem Schutz von geistigem Eigentum oder Intellectual Property („IP“). Das erfasst den Bereich Marken, Urheberrechte, Designs und z.B. Arbeitnehmererfindungen einerseits. Auch zum gewerblichen Rechtsschutz zählt außerdem das Wettbewerbsrecht und damit rechtliche Marktverhaltensregeln, die unternehmerische Bewegungsfreiheit gegen „rechtswidrige Beeinträchtigungen“ anderer Marktteilnehmer schützen.
Der gewerbliche Rechtsschutz betrifft damit mittelfristig nahezu jedes Unternehmen in unterschiedlicher Intensität – gerade in den Bereichen Marken und marktkonforme Werbung oft von Beginn an. Deshalb sind wir Ansprechpartner für Gründer, Start-ups und etablierte Unternehmen des Mittelstands im gewerblichen Rechtsschutz – bei Bedarf auch sehr kurzfristig.
Wettbewerbsrecht
Wer sich am Markt und im Wettbewerb behaupten will, darf nicht aus den Augen verlieren, dass Markt und Wettbewerb nicht unreguliert sind. Das Wettbewerbsrecht macht vor allem im Bereich Marketing und Vertrieb, aber teils auch bei der Produktkennzeichnung etc. zahlreiche Vorgaben. Diese Vorgaben gilt es unter Nutzung von Spielräumen einzuhalten, um finanziellen Schäden z.B. durch Abmahnungen, aber auch Imageschäden bestmöglich aus dem Weg zu gehen.
Denn wer Wettbewerber behindert, Marktpositionen anderer zum eigenen Vorteil nutzt bzw. sich mit kalkuliert rechtswidrigem Verhalten versucht einen Vorteil zu verschaffen, der muss damit rechnen, dass Wettbewerber sich zur Wehr setzen. Wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen dann vor allem in den Bereichen Marketing, Werbung und Vertrieb, in klassischen Print-Medien genauso wie im Internet.
Wir unterstützen Sie deshalb, rechtssicher am Markt aufzutreten, und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht, wenn es darum geht, Wettbewerbsverletzungen von Konkurrenten effektiv zu unterbinden oder entsprechende Vorwürfe der Konkurrenz abzuwehren.
Unsere Themen im Wettbewerbsrecht:
- Abmahnung Wettbewerbsverstöße
- Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügung
- Klagen auf Unterlassung, Auskunft, Gewinnabschöpfung, Schadensersatz
- Abwehr Abmahnungen von Wettbewerbern
- Hinterlegung von Schutzschriften
- Einspruch gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Vertretung in Klageverfahren auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz etc.
- Prüfung Verhalten Wettbewerber am Markt (allgemein, konkrete Kampagnen etc.)
- Prüfung von AGB, Widerrufsbelehrung, Gewinnspielen und Maßnahmen im Direktmarketing
- Überprüfung Unternehmenswebsite, Social-Media-Kanäle, Online Shops etc.
- Prüfung einzelner Kampagnen, Spots etc. auf Wettbewerbsverstöße
- Unterstützung im Bereich Corporate Design / Corporate Identity
- Agenturverträge etc. inkl. Haftung (Erstellung, Prüfung, Verhandlung)
- wettbewerbsrechtliche Compliance-Richtlinien
- Mitarbeiterschulungen
Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Marketingmittel, wurden wegen eines Wettbewerbsverstoßes abgemahnt oder wollen einen Wettbewerber abmahnen?
Melden Sie sich bei uns unter +49 (0)221 59714 140 oder per E-Mail an koeln@smb-legal.de.
Markenrecht
Die unternehmerische und rechtliche Arbeit mit Marken beginnt meist bereits mit der Unternehmensgründung, z.B. wenn Unternehmensnamen, Logos oder z.B. Produktnamen zu entwickeln und zu schützen sind. Eigene Marken sollten im Unternehmen allerdings in jeder Phase geschützt und Markenportfolios professionell verwaltet werden. Bei Bedarf gilt es z.B. im Falle von unberechtigten Nutzungen, Kollisionen oder Plagiaten, Marken gegen Markenverletzungen effizient zu verteidigen oder unberechtigte Verletzungsvorwürfe im Markenrecht nachhaltig abzuwehren.
Für all das sind wir gerne Ihr Ansprechpartner: vom Entstehungsprozess über (inter-)nationale Markenanmeldung, im Bereich Monitoring und ggfs. Lizenzierung von Marken. Und nicht zuletzt kümmern wir uns, wenn gerichtliche Auseinandersetzungen im Raum stehen, z.B. weil eine Ihrer Marken verletzt wurde oder Ihnen eine Markenverletzung zum Vorwurf gemacht wird.
Unsere Themen im Markenrecht:
- Anmeldung nationale Marke (DPMA), Unionsmarke (EUIPO), internationale Anmeldung (IR-Marken, WIPO)
- Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke, Klangmarke, Farbmarke etc.
- Abgrenzung zu anderen Schutzrechten, z.B. Designs, aber auch Urheberrecht
- Kollisionsprüfung / Ähnlichkeitsrecherchen
- Beratung zum passenden Schutzumfang (Schutzgebiet, Nizza-Klassen etc.) und Markenstrategie
- Überwachung von gesetzlichen Schutzfristen, Schutzfristverlängerung etc.
- Aussprechen und Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht
- Vertretung in (inter-)nationalen Widerspruchs-, Beschwerde- oder Löschungsverfahren
- Einspruch gegen Antrag / Stellen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
- Vertretung im Klageverfahren Abwehr bzw. Durchsetzung von Schadensersatz
- Markenlizenzverträge für Lizenzgeber und Lizenznehmer (Erstellung, Prüfung, Verhandlung)
Sie benötigen Rat und Unterstützung im Markenrecht?
Melden Sie sich bei uns unter +49 (0)221 59714 140 oder per E-Mail an koeln@smb-legal.de.
Arbeitnehmererfindungen
Arbeitgeber können patent- bzw. gebrauchsmusterfähige Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge ihrer Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für sich bzw. ihr Unternehmen beanspruchen. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG) schafft dann einen Interessensausgleich für den Rechteübergang auf den Arbeitgeber, vor allem durch einen Anspruch auf angemessene Vergütung für die Erfindung auf Arbeitnehmerseite. Denn nicht jede Erfindung eines Arbeitnehmers ist eine gebundene Erfindung bzw. Diensterfindung, an der die Rechte dem Arbeitgeber zustehen.
Unsere Themen im Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungen:
- „Neuerung“ / technische Verbesserung i.S.d. ArbnErfG
- gebundene Erfindung / freie Erfindung
- ausgebliebene Erfindungsmeldung
- Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anbietungspflicht
- Prüfung / Erstellung / Verhandlung von Klauseln zu Arbeitnehmererfindungen im Arbeitsvertrag
- Berechnung / Verhandlungen angemessene Vergütung („Erfindervergütung“)
- Vertretung bei (gerichtlichen) Auseinandersetzungen über Arbeitnehmererfindung
Sie haben etwas im Arbeitsverhältnis erfunden und Ihr Arbeitsvertrag schweigt zu diesem Thema? Oder hat einer Ihrer Arbeitnehmer etwas erfunden und der Arbeitsvertrag regelt dazu nichts?
Melden Sie sich bei uns unter +49 (0)221 59714 140 oder per E-Mail an koeln@smb-legal.de.