RECHTSTHEMEN VON ARBEITSRECHT BIS ZIVILPROZESS
Geschäftige Menschen im Büroumfeld - bildlich für Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht begleitet Unternehmer bzw. Unternehmen von Beginn an. So ist vor Beginn jeder unternehmerischen Tätigkeit zu entscheiden, welche Rechtsform zum künftigen Unternehmen passt. Später gilt es, die Gesellschaft so individuell zu gestalten und zu leben, dass sie exakt zu den Bedürfnissen der Gesellschafter, des Marktes und des konkreten Geschäftsmodells passt.

Genauso gilt es aber auch, bei Bedarf die Form des Unternehmens an sich ändernde Anforderungen / Umstände anzupassen. Und nicht zuletzt sind Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft Thema gesellschaftsrechtlicher Beratung und Vertretung – außergerichtlich und vor Gericht.

Um all diese Themen kümmern wir uns für Gründer, Start-ups und etablierte Unternehmen des Mittelstands – rundum und aus einer Hand.

Wahl der richtigen Rechtsform

Je nach Konstellation der Gründerpersönlichkeiten, der finanziellen Ausstattung der künftigen Gesellschaft und der „Haftungsträchtigkeit“ der geschäftlichen Tätigkeit ist die richtige Rechtsform aus einer Vielzahl an Möglichkeiten zu finden. Wir unterstützen Unternehmensgründer deshalb mit Rat und Tat bei der Auswahl der richtigen Rechtsform aus den gängigen Unternehmens- bzw. Gesellschaftsformen

  • Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG mbB, PartGmbB, Part mbB oder PartmbB)
  • Kommanditgesellschaft (KG und GmbH & Co. KG)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Genossenschaft (e.G.)

Geht es um die richtige Rechtsform, geht es allerdings regelmäßig nicht nur um Gesellschaftsrecht: auch Arbeitsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Vertragsrecht und die Bereiche IT und Datenschutz können Einfluss haben. Dann profitieren unsere Mandanten von unserer gesellschaftsrechtlichen Expertise, aber auch von bereichsübergreifender Beratung, die das große Ganze im Auge behält und bedarfsgerecht für den Einzelfall die gesellschaftsrechtliche Lösung findet.

Sie benötigen Rat rund um die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen? 

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Gestaltung der Gesellschaft

Ist die richtige Rechtsform gefunden, begleiten wir den Gründungsprozess, bis das Unternehmen operativ am Markt auftreten kann. So kümmern wir uns, Dokumente für eine Gesellschaftsgründung interessengerecht im Sinne der Gesellschafter zu erstellen, z.B. den Gesellschaftsvertrag, aber auch damit zusammenhängende Verträge, etwa den Geschäftsführeranstellungsvertrag.

Neben der Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen des Unternehmens unterstützen wir unsere Mandanten aber auch im Rahmen anderer Maßnahmen, die Einfluss auf die Struktur der Gesellschaft bzw. die personelle Besetzung bestimmter Funktionen nehmen: so sind wir z.B. behilflich, wenn es um die Berufung und Abberufung von Organen bzw. Organmitgliedern geht, aber auch bei der Umstrukturierung der Gesellschaft im Verlaufe des Lebenszyklus einer Gesellschaft.

So unterstützen wir u.a. mit Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit

  • Rechten und Pflichten von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstand und Aufsichtsrat
  • Vertragsgestaltung (z.B. Geschäftsführer, Vorstand etc.)
  • Bestellung, Abberufung und Kündigung von Organmitgliedern
  • Satzungserstellung, Satzungsänderungen inkl. Eintragungen ins Handelsregister
  • Gesellschafterhaftung, Organhaftung
  • Kapitalerhöhungen
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Umwandlung, Spaltung, Verschmelzung
  • Anteilsverkauf, Unternehmensverkauf

Nicht zuletzt stehen wir Ihnen in der Krise zur Seite, wenn sich eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft andeutet. Wir sind selbstverständlich auch ein verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um die Liquidation von Gesellschaften und ihre Löschung aus dem Handelsregister geht.

Sie benötigen rechtliche Unterstützung bei der Ausgestaltung Ihres Unternehmens – bei Gründung, im laufenden Betrieb, beim Verkauf oder in der Abwicklung?

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Gesellschafter, Organe etc.

Anwaltliche Beratung im Gesellschaftsrecht beschränkt sich nicht auf die Beratung der Gesellschaft: nicht selten benötigen einzelne Gesellschafter, Gesellschaftergruppen oder Organe der Gesellschaft gesellschaftsrechtliche Unterstützung. Das kann den Einstieg oder den (un-)freiwilligen Ausstieg aus einer Gesellschaft betreffen, aber auch rechtliche Auseinandersetzungen z.B. zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder der Gesellschaft und ihren Organen um Kompetenzen und entsprechend die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen.

Auch in diesen Fällen sind wir – bei Bedarf auch sehr kurzfristig – Ihr Ansprechpartner.

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Gerichtliche Auseinandersetzungen

Nicht jeder Gesellschafterstreit lässt sich außergerichtlich mit einer einvernehmlichen Regelung zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder zwischen den Gesellschaftern untereinander klären.

Ist das bei Ihnen der Fall, kümmern wir uns darum, auch vor Gericht Ihr Recht und Ihre Ansprüche durchzusetzen – an unseren Standorten und deutschlandweit.

Sie benötigen anwaltliche Unterstützung in einer gerichtlichen Auseinandersetzung?

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