RECHTSTHEMEN VON ARBEITSRECHT BIS ZIVILPROZESS
start up beratung köln

Start up Beratung in Köln

Start up Beratung in Köln, die auf Ihre speziellen Anforderungen zugeschnitten ist.

Bereits die Gründung eines Start Ups verläuft oft anders als andere Existenzgründungen: oft digitalgetrieben und mit schnellem Wachstum auch in personeller Hinsicht, häufig mit erheblichem Kapitalbedarf, der Investoren und Finanzierung erforderlich macht. Und nicht selten ist Teil der Gründungsstrategie und Perspektive des Unternehmens der Exit.

Deshalb gilt es in der rechtlichen Beratung von Start-ups, mit vorausschauendem Gestalten z.B. Haftungsrisiken zu minimieren, IP-Werte optimal zu schützen und für größtmögliche Rechtssicherheit im Verhältnis zu Investoren und Kooperationspartnern zur sorgen – auch und vor allem im Interesse der Gründer.

Start up Beratung vom Fachanwalt Dr. Knut Seidel

Als Anwalt für gewerblichen Rechtschutz in Köln ist es meine Aufgabe, Start-ups in der Gründungsphase zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, ihre Geschäftsziele zu erreichen. Im Laufe meiner Berufserfahrung habe ich festgestellt, dass es bestimmte Hürden gibt, an denen Start-ups häufig scheitern. Im Folgenden finden Sie die drei größten Herausforderungen an denen Start ups scheitern und wie ein Anwalt bei der Vertragsgestaltung helfen kann, diese zu meistern:

  1. Mangelnde Rechtssicherheit: Für viele Start-ups sind die rechtlichen Anforderungen eine Herausforderung. Oftmals ist es schwierig, sich im Dschungel der Gesetze und Vorschriften zurechtzufinden. Ein erfahrener Anwalt für gewerblichen Rechtschutz kann dabei helfen, das Unternehmen rechtlich abzusichern. Der Anwalt kann beispielsweise bei der Erstellung von ABG, Nutzungsbedingungen (ToS) und Datenschutzerklärungen helfen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Auch Verschwiegenheitserklärungen (NDA) sind in den frühen Stadien eines Start ups wichtig, um Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
  2. Probleme bei der Finanzierung: Ein weiteres Hindernis für Start-ups ist häufig die Finanzierung. Stelten steht genügend Kapital zur verfügung, um die eigenen Ideen zu verwirklichen. Ein Anwalt kann dabei helfen, eine Finanzierungsstrategie zu entwickeln und rechtliche Unterstützung bei der Ausarbeitung von Investorenverträgen, Beteiligungsverträgen oder anderen Finanzierungsvereinbarungen bieten.
  3. Konflikte mit Geschäftspartnern: Start-ups arbeiten oft mit Geschäftspartnern zusammen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen oder weiterzuentwickeln. Konflikte mit Geschäftspartnern können jedoch zu rechtlichen Problemen führen. Ein Anwalt kann helfen, die Verträge mit Geschäftspartnern zu gestalten und zu überprüfen, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte geregelt sind. Dabei geht es beispielsweise um die Festlegung von Rechten und Pflichten, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Lieferbedingungen und Gewährleistungsansprüchen.

Fazit: Ein erfahrener Anwalt für gewerblichen Rechtschutz kann Start-ups dabei unterstützen, ihre rechtlichen Angelegenheiten zu klären und sie vor möglichen Fallstricken zu schützen. Insbesondere in den Bereichen Rechtssicherheit, Finanzierung und Vertragsmanagement kann der Anwalt wertvolle Hilfe leisten, um das Unternehmen auf Kurs zu halten und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.

Start up Beratung bei Gründung

In einem wesentlichen Aspekt unterscheiden sich Start-ups nicht von anderen Unternehmen: Rechtliche Beratung und Unterstützung sollte von Beginn an stattfinden. Denn Gründung ohne rechtliche Beratung ist immer ein Risiko, das sich schnell, aber auch mittel- oder erst sehr langfristig, z.B. bei einem Unternehmensverkauf, realisieren kann. Insofern ist es bereits bei einer konkreten Gründungsidee sinnvoll, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, um einen Rechtsanwalt als rechtlichen Sparringspartner und Bedenkenträger im besten Sinne „an Bord“ zu haben und das eigene Start-up auf rechtlich sichere Beine zu stellen.

Wir sind gerne Sparringspartner, Bedenkenträger, aber auch Problemlöser in rechtlichen Dingen. Wir prüfen Geschäftsmodelle unter Berücksichtigung unterschiedlicher (Exit-) Szenarien, wie z.B. dem Verkauf des Unternehmens, der Übernahme von Investorenanteilen durch Gründer oder der Beteiligung neuer Investoren. Aber natürlich beraten und unterstützen wir Sie auch im Zusammenhang mit der Erstellung eines Businessplans, der Rechtsformwahl, mit der Akquise von Investoren, bei allen vertraglichen Angelegenheiten in diesem Kontext und der Gestaltung von Satzungen etc. im Gesellschaftsrecht für die eigentliche Gründung.

Start up Beratung Köln - Fachanwalt Dr. Knut Seidel

Sie haben eine Geschäftsidee, die Sie mit einem eigenen Start-up auf den Markt bringen wollen? Sie wollen diesen Schritt aber nur mit verlässlicher anwaltlicher Unterstützung gehen? 

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Beratung im laufenden Betrieb

Natürlich beraten, begleiten und vertreten wir Sie auch, wenn Ihr Start-up im „Unternehmensalltag“ angekommen ist. Denn die Bereiche, in denen Start-ups rechtliche Unterstützung benötigen, sind im laufenden Betrieb meist relativ breit gefächert:

  • Gesellschaftsrecht spielt mit der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen und Beteiligungsverträgen oder im Bereich M&A etc. im gesamten Lebenszyklus eines Start-ups eine große Rolle. Nicht selten gibt es zudem Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht, z.B. im Zusammenhang mit Mitarbeiterbeteiligungen (Aktienoptionen, ESOP etc.).
  • Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht haben in Start-ups insofern von Beginn an große Bedeutung, da sich hier im Lebenszyklus des Unternehmens schnell viel grundlegend ändern kann, z.B. im Hinblick auf die Beschäftigung von „festen Freien“, aber auch im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf unbefristete Arbeitsverhältnisse, wenn das Unternehmen wächst und gedeiht.
  • Der gewerbliche Rechtsschutz spielt insofern eine Rolle, als Start-ups IP-Werte (Marken, Patente, urheberrechtlich geschützte Werke etc.) in allen Phasen effizient schützen und verteidigen sollten. Zugleich gilt es, wettbewerbskonform am Markt zu agieren, vor allem im Marketing und in der Unternehmenskommunikation, um Abmahnungen und Schadensersatzforderungen wegen Rechtsverletzungen zu vermeiden.
  • Das IT-Recht spielt v.a. in digitalgetriebenen Geschäftsmodellen eine große Rolle, u.a. im Zusammenhang mit Schutz von Software, in der Entwicklung und Begleitung von IT-Projekten etc. Der Bereich eCommerce/ Internetrecht spielt hingegen für alle Start-ups eine Rolle, die sich im Internet bewegen und das Internet als Vertriebskanal nutzen.
  • Das Datenschutzrecht sollte spätestens seit dem Inkrafttreten der DSGVO in allen Unternehmen angekommen sein. Bestenfalls werden datenschutzrechtliche Vorgaben von Start-ups bereits bei Gründung umgesetzt und im laufenden Betrieb realisiert, um kostenträchtigen „Ärger“ mit Datenschutzbehörden, aber auch mit Verbrauchern oder etwa Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden.
  • Last but not least spielt das Vertragsrecht für Start-ups in allen Facetten eine immens wichtige Rolle. Denn verlässliche Verträge und sind die Basis für wirtschaftlichen Erfolg – ob im Hinblick auf das Rechtsverhältnis zu Kunden oder Kooperationspartnern, aber natürlich auch im Verhältnis zu Vertriebspartnern unterschiedlicher Art.

Sie benötigen Anwälte, die Ihnen nicht nur Fragen aus einzelnen Rechtsbereichen beantworten können, sondern Ihre Rechtsfragen fachbereichsübergreifend und inhaltlich vernetzt beantworten können? Dann melden Sie sich bei uns – wir sind gerne Ihr Ansprechpartner für rechtliche Einzelfragen, langfristige Zusammenarbeit oder in einem akuten Rechtsstreit.

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